Wichtige Information für Reisende nach Russland
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Föderalen Gesetzes Nr. 114-FZ vom 15. August 1996 über die Regelung der Ausreise aus und der Einreise nach Russland und des Föderalen Gesetzes Nr. 242-FZ vom 3. Dezember 2008 über die staatliche Genomerfassung in der Russischen Föderation sollen in der Russischen Föderation im Rahmen eines Experiments einschlägige Regeln und Bedingungen der Ausreise aus und der Einreise nach Russland für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose erprobt werden (nachfolgend als „Experiment“ bezeichnet). Die Regeln für das Experiment wurden mit der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1510 vom 7. November 2024 beschlossen (nachfolgend als „Verordnung Nr. 1510“ und „Experimentregeln“ bezeichnet).
Im Rahmen des Experiments sollen digitale Profile ausländischer Staatsangehöriger (unter ihnen werden hier und im Weiteren auch Staatenlose verstanden) erstellt werden, die alle Daten umfassen würden, die ein jeweiliger ausländischer Staatsangehöriger sowie zuständige beteiligte Stellen und Behörden nach Maßgabe der Experimentregeln für die staatlichen Informationssysteme zur Verfügung stellen würden.
Das Experiment schließt zwei Verfahrensregelungen für das Passieren der Staatsgrenze der Russischen Föderation ein, die sich hinsichtlich von Fristen, Anwendungsgebiet und Umfang der zu übermittelnden Daten voneinander unterscheiden.
Verfahrensregelung I wird für den Zeitraum vom 1. Dezember 2024 bis zum 30. Juni 2026 an den Grenzkontrollstellen der Russischen Föderation in den internationalen Flughäfen Moskau-Scheremetjewo, Moskau-Domodedowo, Moskau-Vnukovo, Moskau-Zhukovsky sowie an der Straßen-Grenzkontrollstelle Maschtakowo (Region Orenburg) eingeführt und sieht die Erfassung personenbezogener biometrischer Merkmale (Gesichtsbild und Fingerabdruck) vor.
Verfahrensregelung II wird für den Zeitraum vom 30. Juni 2025 bis zum 30. Juni 2026 an sämtlichen Grenzkontrollstellen der Russischen Föderation eingeführt und sieht die Anwendung der Experimentregeln bis auf die Gewinnung biometrischer Daten vor. Ausländische Staatsangehörige, die eine visafreie Einreise nach Russland planen, müssen sich spätestens 72 Stunden vor der geplanten Einreise nach Russland (in Notfällen spätestens vier Stunden vor der Einreise) im Identifikations- und Authentifizierungssystem mit Hilfe einer entsprechenden mobilen Anwendung anmelden und einen Einreise- und Aufenthaltsantrag stellen.
Das Experiment ist für alle ausländischen Staatsangehörigen, die die Staatsgrenze der Russischen Föderation im genannten Zeitraum an den jeweiligen Grenzkontrollstellen überschreiten, verpflichtend, davon ausgenommen sind folgende Personengruppen:
- Staatsangehörige der Republik Belarus;
- Leiter der diplomatischen und der konsularischen Vertretungen der ausländischen Staaten in der Russischen Föderation und ihre Familienmitglieder;
- Angehörige der diplomatischen und der konsularischen Vertretungen der ausländischen Staaten in der Russischen Föderation und ihre Familienmitglieder;
- Amtspersonen der internationalen Organisationen (Vertretungen der internationalen Organisationen), die mit der Regierung der Russischen Föderation ein Abkommen über die Bedingungen des Aufenthalts in der Russischen Föderation geschlossen haben, und ihre Familienmitglieder sowie Amtspersonen der internationalen Organisationen, die in Ausübung ihrer Amtspflichten nach Russland ein- bzw. aus Russland ausreisen;
- Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen bzw. anderen gültigen Ausweisdokumenten, die von der Russischen Föderation anerkannt werden, sofern sie im Besitz eines Diplomaten- oder eines Dienstvisums sind, die in Ausübung ihrer Amtspflichten oder als Mitglieder einer offiziellen Delegation nach Russland ein- oder aus Russland ausreisen sowie ihre Familienmitglieder.
- ausländische Staatsangehörige, die mit einem gültigen und von der Russischen Föderation anerkannten Ausweisdokument nach Russland ein- oder aus Russland ausreisen, sofern sie im Besitz eines Diplomaten- oder Dienstvisums sind.
- ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Regelung für die Visabeantragung durch den ausländischen Staatsangehörigen, u. a. für die Beantragung eines E-Visums, bleibt davon unberührt.
Die Erstellung des digitalen Profils eines ausländischen Staatsangehörigen oder Staatenlosen obliegt:
- der zuständigen Exekutivbehörde der Russischen Föderation, sofern die jeweilige Person mit einem Visum nach Russland einreist;
oder
- dem nach Russland einreisenden ausländischen Staatsangehörigen, der hierfür die entsprechende mobile Anwendung zu nutzen hat und ein solches Profil bei einer Einreise mit Visum im eigenen Ermessen erstellen kann oder bei einer visafreien Einreise nach dem 30. Juni 2025 erstellen muss.
Die Erstellung des digitalen Profils soll den ausländischen Staatsangehörigen und Staatenlosen die Verfolgung ihrer Anliegen erleichtern, die eine Interaktion mit den russischen föderalen, kommunalen und anderen Behörden verlangen, u. A. wenn es darum geht:
- ihren Besuch in Russland zu melden;
- sich über die Regeln für die Erbringung der öffentlichen Dienstleistungen in der Russischen Föderation zu informieren bzw. Dienstleistungen digital zu beantragen (bspw. eine Krankenversicherung, einen Mobilfunkvertrag mit einem russischen Mobilfunkanbieter abzuschließen und eine SIM-Karte zu besorgen, einen Termin in einer Behörde des Innenministeriums zu bekommen);
- Dokumente aus dem digitalen Profil als QR Code in Verbindung mit dem Pass oder einem anderen Ausweisdokument vorzuzeigen.
Der vollständige Wortlaut der Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1510 vom 7. November 2024 über die Durchführung eines Experiments zur Erprobung der Regeln und der Bedingungen der Einreise nach und der Ausreise aus Russland für ausländische Staatsangehörige und Staatenlose ist auf der offiziellen Webseite für Rechtsinformationen www.publication.pravo.gov.ru/document/0001202411130026 veröffentlicht.