Über die Feststellung der Staatsangehörigkeit

Russische Staatsangehörige weisen sich im Ausland durch einen gültigen Auslandspass aus. Bei Bedarf (Passverlust bzw. zweifelhafte Unterlagen) wird bei den zuständigen russischen Behörden über die Staatsangehörigkeit sowie den Wohnort der Betroffenen angefragt. Der Antragsteller wendet sich an Schalter 14 (Staatsangehörigkeitsabteilung) mit einem Termin an. Die Anfrage zur Feststellung der Staatsangehörigkeit ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 101 Euro für Ausländer und 61,50 für russische Bürger. 

Für die Anfrage werden folgende Angaben benotigt:
  1. Antrag
  2. Abgelaufener Pass der russischen oder sowjetischen Bürger mit 2 Kopien 
  3. Aufenthaltstitel oder Personalausweis mit 2 Kopien 
  4. Alle vorhandenen Unterlagen, die den ständigen Wohnsitz des Antragstellers am 06.02.1992 in Russland nachweisen (z.B. Arbeitsbuch, alter Pass mit Anmeldung, Bescheinigungen usw.) mit 2 Kopien
  5. 1 Passbild;
  6. 1 Umschlag mit der Anschrifft des Antragstellers

Sobald die Antwort vorliegt, wird der Antragsteller über das Ergebnis schriftlich informiert. Danach sind auch Ausstellung eines Reisepasses bzw. Passersatzpapiers möglich.