Zur Beschlagnahme der Fahrzeuge mit russischen amtlichen Kennzeichen durch die deutsche Zollbehörde.
Achtung!
Die deutsche Zollbehörde hat begonnen, Fahrzeuge mit russischen amtlichen Kennzeichen, die sich auf dem Gebiet des Landes befinden, zu konfiszieren. Diese Maßnahmen werden von der deutschen Seite gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates "Über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands zur Destabilisierung der Lage in der Ukraine" (Artikel 3i, Anhang XXI, Teil B, KN-Code 8703) durchgeführt, die die Einreise und den Import russischer Fahrzeuge in das Gebiet der EU verbietet. Gegen Personen, die solche Handlungen unternehmen, kann neben der Beschlagnahme des Fahrzeugs ein Strafverfahren eingeleitet werden (gemäß § 18 Absatz 1 des "Außenwirtschaftsgesetzes" der Bundesrepublik Deutschland).
In diesem Zusammenhang empfiehlt das Generalkonsulat dringend, von der Einreise in das EU-Gebiet mit Fahrzeugen mit russischen amtlichen Kennzeichen abzusehen.
Im Falle solcher Situationen wird empfohlen, sich direkt an das Zentrum für rechtliche Unterstützung von Landsleuten zu wenden. Kontaktelefonnummer: +49 172 460 2631 (WhatsApp und andere Messenger können auch verwendet werden)